Therapieangebot - Logopädie
Unser Firmenschild
Außenansicht der Praxis für Logopädie Sprachfluss
Kinder und Jugendliche
- Sprachentwicklungsverzögerungen und Sprachentwicklungsstörungen (z.B. Aussprachestörungen, Wortschatzdefizite, Dysgrammatismus) auch bei Mehrsprachigkeit
- phonetisch-phonologische Störungen (Aussprachestörungen)
- myofunktionelle Störungen (Muskelfunktionsstörungen im Gesichts- bzw. Mundbereich, z.B. ungenügender Mundschluss, falsche Zungenruhelage und falsches Schluckmuster)
- Frühtherapie für Kinder unter drei Jahren
- auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
- Stottern und Poltern
- Mutismus
- Stimmstörungen
- Schluckstörungen
Erwachsene
- Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen (Fachbegriffe: Aphasien, Dysarthrien, Sprechapraxien und Dysphagien) im Rahmen neurologischer Erkrankungen (wie z.B. Schlaganfällen oder Morbus Parkinson)
- Einbeziehung begleitender Störungen (z.B. der Aufmerksamkeit oder der Gedächtnisfunktion /kognitiv orientiere Sprachtherapie)
- Gesichtslähmungen (Fazialisparesen)
- Stimmstörungen (organisch und funktionell)
- Aussprachestörungen (z.B. Lispeln)
- Kiefergelenkprobleme im Rahmen einer CMD (craniomandibulären Dysfunktion, „Zähneknirschen")
- Stottern und Poltern
Hausbesuche in Ilsede und Umgebung
Unsere Praxisräume sind ohne Treppenstufen zu erreichen. Innerhalb der Praxis sind alle Räume ebenerdig.
Sollten Sie trotzdem nicht zu uns in die Praxis kommen können, führen wir Hausbesuche durch. Ein Hausbesuch muss von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf dem Rezept verordnet werden.
Was ist Funktionelle Dysphagietherapie?
Der Begriff „Funktionelle Dysphagietherapie" bezeichnet einen Ansatz in der Behandlung von Schluckstörungen, in dem wissenschaftlich erprobte Übungen zum Einsatz kommen. Die Übungen unterteilen sich dabei in drei Bereiche:
- Kräftigungsübungen der am Schluckakt beteiligten Muskulatur zur Verbesserung bzw. Normalisierung des Schluckvorgangs (Restitution)
- Haltungsänderungen und Schlucktechniken direkt während des Schluckvorgangs (Kompensation)
- externe Hilfen wie z.B. Koststufenanpassungen oder Verwendung von speziellen Trink- und Esshilfen (Adaptation)
Im Rahmen einer Dysphagiebehandlung werden Sie und Ihre Angehörigen von uns umfassend hinsichtlich der möglichen Koststufe und weiterführender medizinischer Diagnostikverfahren beraten.
Zuzahlungen für Logopädie
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung für alle Heilmittel einfordern. Zu den Heilmitteln zählt auch Logopädie. Die Zuzahlung pro Rezept beträgt 10 Prozent des Rezeptwertes zuzüglich 10 Euro. Konkret bedeutet dies für Sie, dass Sie von uns pro Rezept eine Rechnung über den Eigenanteil erhalten. Sie zahlen den Eigenanteil an unsere Praxis und Ihre Krankenkasse zieht den Eigenanteil von uns ein.
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis für Zuzahlungen erhalten haben, müssen wir natürlich keine Eigenanteilsrechnung ausstellen. Bei Fragen hinsichtlich der Zuzahlungsbefreiung wenden Sie Sich bitte an Ihre Krankenkasse.